Wie werde ich Funkamateur 1976

Wie werde ich Funkamateur?

(Albert Wyrsch El.-Ing.HTL) Quelle: radio-tv-electronic 1976 Nr. 5

Funken, aber wo und wie?

Auch die noch so grossen Fortschritte der letzten Jahre in der Elektrotechnik und Elektronik haben der Faszination der drahtlosen Übermittlung keinen Abbruch getan. Gegenteil, waren es früher mit Röhren bestückte, relativ grosse und schwere Sende-/Empfangsgeräte,  so sind es heute, dank der Transistorisierung und dank der gedruckten Schaltungen, kleine handliche Geräte, welche für die drahtlose Übermittlung von Sprache und Morsezeichen verwendet werden.

Damit im Äther kein Chaos entsteht, wenn jedermann auf einer Beliebigen Frequenz sendet und empfängt, ist in der Schweiz wie in anderen Ländern eine Stelle für die Verwaltung der Frequenzen zuständig. Gemäss dem Telegraphen und Telephongesetz vom 14. Oktober 1922 ist das Erstellen, Betreiben und Benützen von radioelektrischen Sende- und Empfangsanlagen konzessionspflichtig. Konzessionsbehörden ist die Gerneraldirektion der PTT in Bern. Eine von vielen möglichen Konzessionen besitzt praktisch jede Haushaltung in Form der Radio- und Fernseh-Empfangskonzession. Nebst dem Üblichen Radiohören und Fernsehschauen gibt es noch andere legale Betätigungsmöglichkeiten mit den Radiowellen.

Kurzwellenhörer

Die gewöhnliche Radioempfangskonzession gestattet nebst dem Empfang der Ortssender auf Mittelwelle oder UKW auch den Empfang von Rundfunksendern auf Kurzwelle. Wer hier einigen Erfolg haben will und dem der Empfang von Rundfunkstationen aus anderen Kontinenten Spass macht, sollte sich einen speziellen Kurzwellenempfänger mit einer Aussenantenne leisten. Anhand der für diese Zwecke geschaffenen Literatur (z.B. «How to listen tot he world» oder «World Radio-TV-Handbook») kann sich der Kurzwellenhörer die Frequenzen, Sendezeiten und die ihn interessierenden Programme aller Rundfunkstationen der Welt selbst zusammenstellen. Die meisten Rundfunkanstalten – so auch die SRG über die Kurzwellensender in Schwarzenburg – strahlen ganz spezielle Programme für weit entfernte (DX-Hörer) Empfangsstationen aus. Noch einige Worte zur Empfangsausrüstung: Ein normales Rundfunkgerät kann für den Anfang benützt werden, sofern es einen Kurzwellenbereich (wenn möglich mit Bandspreizung) aufweist. Der fortgeschrittene und anspruchsvolle Hörer wird sich aber ein spezielles Gerät zulegen, wenn nicht gar selbst bauen. Als Antenne genügt in den meisten Fällen eine Drahtantenne. Sie sollte aber an das Gerät angepasst werden. Eine Baubeschreibung für ein einfaches Antennenanpassgerät folgt in einer späteren Nummer.

Jedermanns-Funker

Viele junge Leute sind von den Kurzwellen ausserordentlich fasziniert und möchten am liebsten sofort einen Sender kaufen und damit zu senden beginnen. Früher führte diese Leidenschaft oft zu Schwarzsenderei, d.h. Betreiben einer Sendeanlage ohne Konzession, und der damit verbundenen Strafverfolgung und Büssung. Dank den vor einiger Zeit durch die Generaldirektion PTT gelockerten Bestimmungen kann der junge Enthusiast sich heute schon ohne Prüfung und ohne weitere Kenntnisse eine Jedermann- Funk-Konzession bei der zuständigen Telephondirektion gegen eine bescheidene Gebühr erwerben. Die heul gen Bestimmungen gestatten, mit den zugelassenen Handfunk-Sprechgeräten mit einer Leistung von 100 mW, Distanzen von einigen Kilometern sicher zu überbrücken. Für diese 11-m-Funker stehen mehrere Kanäle im 27-MHz-Bereich zur Verfügung, und es ist nur das Übertragen von Sprache erlaubt. Grenzüberschreitende Verbindungen, d.h. z.B. eine Verbindung von der Schweiz nach Deutschland, sind nicht gestattet. Auch im Jedermanns-Funk-Band sind Kanäle reserviert, welche ausschliesslich kommerziellen Bedürfnissen vorbehalten sind. D.h. diese Kanäle sind reserviert für Ärzte, Transportunternehmen, Seilbahnen. Nur diese Sende- und Empfangsgeräte dürfen eine grössere Antennenleistung abstrahlen, und nur für diese Anwendungen sind Fahrzeug- oder Fixantennen erlaubt.

Empfangsamateur

In vielen Fällen ist die Tätigkeit als Empfangsamateur eine Folge der Tätigkeit als Kurzwellenhörer oder Jedermanns- Funker. Auch lassen sich alle drei Beschäftigungsmöglichkeiten selbstverständlich parallel ausführen. Der Anfänger möchte sich auf die Lizenzprüfung als Kurzwellenamateur  vorbereiten. Sein Interesse beginnt sich abzuwenden von Rundfunksendungen oder belanglosen Gesprächen. Er beginnt sich zu interessieren für Ausbereitungsbedingungen, er möchte Geräte selbst bauen oder wenigstens Verbesserungen daran vornehmen, er hat den Wunsch, seinen Empfang mit Aussenantennen zu verbessern. Oft ist parallel dazu auch die Bereitschaft vorhanden, das Morse-Alphabet zu erlernen. Er verlässt die Rundfunkbänder, und sein Interesse am 11-m-Jedermanns-Funk lässt nach – er entdeckt die Bänder der Kurzwellenamateure: 80-m-Band =  3500..3800 kHz, 40-m-Band = 7000..7100 kHz, 20-m- Band = 14 000…14 350 kHz, 15-m-Band = 21000..21450 kHz, 10-m-Band = 28 000…28 750 kHz sowie die UKW-Bänder von 2m und 70 cm. Die weltweiten Verbindungen der Sendeamateure beginnen ihn zu begeistern, oft sitzt er stundenlang an seinem Empfänger und passt – wie eine Katze auf eine Maus – auf Stationen, welche sich auf einer kleinen Insel im Pazifik befinden. Der Empfangsamateur hat auch Gelegenheit, als Passiv-Mitglied der Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure (USKA) beizutreten und so  die Vorbereitungskurse für die Telephonisten- oder Telegraphistenprüfung zu besuchen. In der Zwischenzeit hört er auf allen Wellenbereichen den Amateurverkehr in Telegraphie, Telephonie oder auch im Fernschreibverkehr oder Bildfunk und Fernsehen ab. Er kann sich beteiligen an nationalen und internationalen Wettbewerben. Es geht aber nicht sehr lange, so wünscht jeder SWL (= Short Wave Listener), aktiv auf den Amateurbändern mitzureden. Ab jetzt muss die Vorbereitung verstärkt werden. Oft muss das Abhören der Bänder dem Studium von Fachliteratur oder dem Morsetraining weichen. Wichtig: Wer Amateur-Sendestationen abzuhören wünscht, muss bei der nächsten Kreistelephondirektion eine Radio-Empfangs-Konzession der Klasse IIIE erwerben, für die eine einmalige Behandlungsgebühr von Fr. 10.— sowie eine monatliche Regalgebühr von Fr.2.— zu entrichten ist. Mit der Erteilung dieser Konzession wird dem Bewerber ein Empfangsrufzeichen zugewiesen. Damit ist er ermächtigt, den Amateurstationen Empfangsrapporte zuzustellen, die meist durch Bestätigungskarten (QSL-Karten) verdankt werden. Um für den Empfänger von Nutzen zu sein, sollen diese Rapporte mehrere Beobachtungen zu verschiedenen Tageszeiten oder an verschiedenen Tagen umfassen.

 

Kleine Geschichte

In den Dokumenten der ITU (International Telecommunication Union), der höchsten weltweiten Instanz im Fernmeldewesen, steht folgende Definition:

Amateurdienst: Ein persönlicher Instruktionsdienst für wechselseitigen Radioverkehr und technische Studien von Amateuren, d.h. hierzu ermächtigten Personen, die Interesse an der Technik der Radioelektrizität haben, und zwar rein persönlich und ohne finanziellen Vorteil. Die weltweite Nachrichtenübermittlung ist heute zur Selbstverständlichkeit geworden. Niemand wundert sich mehr darüber, wenn automatisch, auf blossen Knopfdruck, Signale aus Distanzen von Tausenden von Kilometern empfangen werden. Fast niemand mehr erinnert sich aber, dass es einst die Radioamateure waren, die diese Möglichkeiten entdeckten und untersucht haben.

Geschichte
1879 machte Marconi seine ersten Funkverbindungen
1912 An der Radiokonferenz von London werden den Radioamateuren alle «unbrauchbaren» Wellen unter 200m zugewiesen
1914 Gründung der American Radio Relay Ligue (ARRL), der heute noch führenden Amateur-Organisation.
1923 Erste Kurzwellenverbindung zwischen Amerika und Europa, nach langen Vorbereitungen auf 100m Wellenlänge von Amateuren zustande gebracht.
1925 Wird in Paris die International Amateur Radio Union (IARU) gegründet.
1926 Erhält Herr H. Degler die erste offizielle schweizerische Sendekonzession H9XA (heute HB9A in Zollikon).
1927 An der Radiokonferenz in Washington werden Amateuren eigene Bänder zugewiesen: 160m, 80m, 40m, 20m, 10m und 5m
1929 Wird in Zürich die Union Schweizerischer Kurzwellenamateure (USKA) gegründet (Zeitschrift «Old Man»).
1939 In der Schweiz werden alle Sendekonzessionen sistiert und die Sendegeräte eingezogen. Kurzwellenamateure leisten Aktivdienst in der Funkerkompanie 7 (Abhorch) und nehmen infolge Fehlens geeigneter Empfangsgeräte in der Armee ihre eigenen Empfänger mit in den Aktivdienst.
1947 Die Radiokonferenz von Atlantic City erweitert die Amateur-Bänder.
1948 Die USKA stiftet das Helvetioa-22-Diplom, das allen Amateuren verliehen wird, die mit allen 22 Kantonen der Schweiz Verbindung hatten.
1961 Wird der erste Amateur-Satellit in Umlauf gebracht.
1963 Gelingt einer Amateurgruppe um HB9RG die erste Verbindung via Mond nach Puerto Rico.
1971 An der Space Conference in Genf wird der Amateursatellite-Service aus der Taufe gehoben.
1975 Gibt es in der Schweiz 1500 Sende-Amateure und weltweit sind es deren 500 000. Zur Zeit arbeiten die Amateure auf 12 verschiedenen Amateur-Bändern: 160m, 80m, 40m, 20m, 15m, 10m, 2m, 70cm, 17cm, 5cm, 3cm, und 1.5cm.

 

Der Weg zur Amateur-Sendekonzession

(Albert Wyrsch El.-Ing.HTL) Quelle: radio-tv-electronic 1976 Nr. 6

Der Weg des Funkamateurs führt über eine Prüfung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises. Wer ohne diesen Ausweis Radiowellen in den Äther schickt, hat mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Was an den Prüfungen verlangt wird, erfahren Sie im folgenden 2. Teil dieses Berichtes dieses Berichtes (1. teil Nr. 5/76).

Die Vorbereitung auf die Prüfung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises und damit einer Sendekonzession für Amateure erfolgt am besten durch intensive Betätigung als Empfangs-Amateur, durch Studium der Literatur und durch die Teilnahme an Kursen. Wer nicht gerade vom Fach ist, muss bis zur Prüfungsreife ein erhebliches Pensum verarbeiten. In einigen Städten der Schweiz veranstalten die lokalen Sektionen der USKA entsprechende Lehrgänge. Ein Adressen-Verzeichnis der USKA Sektionen kann beim Sekretariat der USKA: Frau Helen Wyss, lm Etstel 8607 Seegräben, bezogen werden. Für die Erteilung der Konzession an Amateur-Radiostationen ist die Generaldirektion der PTT, Radio- und Fernsehabteilung. Unterabteilung Allgemeine Dienste und Funkregal, Viktoriastrasse 21,3OO0 Bern 33. zuständig. Die Vorschriften. Verordnungen, Auszüge aus dem Radioreglement und die gebräuchlichen Abkürzungen für den Betrieb einer Radioamateur-Station sind jedoch bei der zuständigen Telephondirektion zu beziehen.

Prüfungsvorschriften

Die PTT erteilt zwei Kategorien von Fähigkeitsausweisen für Sende Amateure, nämlich

Den Fähigkeitsausweis für Radiotelephonisten und

Den Fähigkeitsausweis für Radiotelegraphisten.

 

Was wird verlangt?

Die Prüfung zur Erlangung des Radiotelephonisten-Ausweises für Sende-Amateure führen die PTT-Betriebe, gestützt auf das Radioreglement durch. An dieser Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen, dass er die erforderlichen Kenntnisse für das Erstellen und Betreiben einer Sende und Empfangsanlage für den Amateurverkehr besitzt.

Zu dieser Prüfung wird jedermann zugelassen, sowohl Schweizer Bürger, aber auch Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. Für letztere muss mit dem Heimatstatt ein Gegenrecht bestehen. Die Kandidaten haben sich schriftlich bei der Radio- und Fernsehabteilung der Generaldirektion PTT in Bern anzumelden. Der Anmeldung ist der Geburtsschein beizufügen.

Was passiert nun an dieser Prüfung mit dem Kandidaten?

Immer wenn sich die Anzahl der Anmeldungen auf mindestens 10 erhöht hat, findet in der Regel eine Prüfung statt. Die Prüfung, welche in einer angenehmen Atmosphäre abgehalten wird, dauerte einen Tag und ist nicht öffentlich. Die Prüfungskandidaten werden mindestens 14 Tage vorher nach Bern oder an den Sitz einer Kreistelephondirektion eingeladen. Es ist klar, dass die Radio- und Fernsehabteilung den Prüfungsort bestimmt. Der Kandidat kann jedoch wählen, ob er die Prüfung auf Deutsch, französisch oder italienisch ablegen will. Zur Prüfung dürfen nicht die ganze Bibliothek oder alle Unterlagen benutzt werden; ausser Papier und Bleistift ist es jedoch gestattet, einen Rechenschieber oder einen nichtprogrammierbaren Elektronenrechner zu verwenden. Wie früher in der Schule gilt auch hier, dass bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel die Prüfung als nicht bestanden gilt.

Welches sind nun die Prüfungsfächer?

Wie viele Fragen werden gestellt?

Wieviel Zeit steht zur Beantwortung

dieser Fragen zur Verfügung?

Radioreglement, 20 Fragen, 20 Minuten

lm Radioreglement welches aus dem Anhang zum internationalen Fernmeldevertrag kommt, wird der Umfang des Amateurverkehrs geprüft. Der Kandidat muss Auskunft über die Bildung und die Zuteilung der Amateur-Rufzeichen und die Bezeichnung der Amateur-Aussendungen wissen. Er muss sich auskennen in der Benennung der Frequenz und der Wellenlängenbereiche. Ferner wird er geprüft über die wichtigsten Q-Codes, welche im Amateur-Funkverkehr Verwendung finden. Auch die internationale Buchstabiertabelle sollte er kennen.

Konzessionsvorschriften, 40 Fragen,40 Minuten

lm Fach der Konzessionsvorschriften für Amateur-Radioanlagen muss der Bewerber den Umfang der Konzession kennen, die Voraussetzungen, welche zur Konzessionserteilung notwendig sind. Ferner muss 6r Auskunft geben über die technischen Vorschriften, den Betrieb der Anlagen, über nachträgliche Änderungen und zu was der angestrebte Fähigkeitsausweis alles berechtigt.

Reglement für den Betrieb, 20 Fragen und 1 QSO (Verbindung), 50 Minuten

Der Amateurfunkverkehr wird nach gewissen Regeln und mit gewissen Abkürzungen durchgeführt- Hier muss der Kandidat beweisen, dass er diese Funkverkehrsregeln, die Betriebsvorschriften und die im Amateurverkehr allgemein gebräuchlichen O-Code anzuwenden weiss. Ferner hat er sozusagen als «Trockenübung» eine Amateurfunkverbindung im Theorielokal abzuwickeln.

 

Technische Vorschriften 20 Fragen,30 Minuten

Das Aufbauen einer Amateur-Radiostation unterliegt den technischen Vorschriften über die Erstellung von Radiorundspruch- und Fernsehempfangsanlagen. Diese Vorschriften regeln den Netzanschluss, die gesamten, Antennenanlagen inkl. Antennenzuführung, die Erdung der Anlage, Massnahmen gegen Störfestigkeit und Überspannungsschutz. Zu all diesen Punkten hat der Kandidat 20 Fragen zu beantworten.

Elektro- und Radiotechnik, 40 Fragen,3 Stunden

Dieser Teil der Prüfung ist wohl der wichtigste. Er dauert nicht nur am längsten, er erfordert auch die meiste Vorbereitung. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. wenn der gesamte Prüfungsstoff detailliert aufgezählt würde. lch glaube aber, mit dem Aufzählen der einzelnen Prüfungsgebiete jedem Interessenten doch die Richtung angeben zu können, in welche er sich bewegen muss, wenn er sich auf die Radioamateur-Prüfung vorbereiten will, Die 40 Fragen und Rechnungen betreffen Grundlagen, Berechnungen, Funktionen und Schaltungen aus den folgenden Gebieten:

Elektrotechnik

Definitionen aus der Elektrotechnik, verwendete Grössen und Einheiten, einige Aufgaben aus dem Gebiete des Gleichstroms (Ohmsches Gesetz) und des Wechselstroms sowie einige Grundbegriffe aus dem Gebiete des Magnetismus.

Radiotechnik

Was ist eine Induktivität? Was eine Kapazität? Funktionsweise eines Schwingkreises sowie die Berechnung desselben, Arbeitsweise und Einsatz von Elektronenröhren, Grundlagen aus der Halbleitertechnik (Transistoren)› Auch über die einfachsten Punkte in der Wellenausbreitung (Kurzwellen und Ultrakurzwellen) muss man Bescheid wissen.

 

Angewandte Radiotechnik

Für den Betrieb einer Radioamateur-Station ist es sehr wichtig, dass der Kandidat nicht nur theoretische Grundkenntnisse besitzt, sondern auch einiges Wissen über angewandte Gebiete hat. Deshalb muss er im letzten Teil dieser Prüfung Auskunft geben können, wie ein Kurzwellensender funktioniert, wie die Schwingungserzeugung im Prinzip bewerkstelligt wird. wie ein Verstärker funktioniert, wie ein Sender getastet und moduliert werden kann. Ferner wird er auch über einige Fragen zur Empfängertechnik Antwort geben müssen. Zum Schluss tauchen immer wieder einige Punkte aus dem Gebiet Antennentechnik, Messtechnik und Störschutz in den Prüfungsfragen auf.

Wann ist die Prüfung bestanden?

Jedes Prüfungsfach wird. je nachdem, ob die Antworten gut oder schlecht sind. mit einer gewissen Punktzahl bedacht. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kandidat pro Prüfungsfach mindestens je 70% der maximalen Punktzahl erreicht hat. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann innert 6 Monaten zu einer Nachprüfung zugelassen werden. Die Nachprüfung beschränkt sich auf jene Fächer. in denen die Prüfung nicht bestanden wurde. Wer dann die Nachprüfung nicht besteht, kann die Prüfung mindestens 1 Jahr nach der Nachprüfung wiederholen, dabei wird der Kandidat in allen Fächern neu geprüft.

Funken, aber wo und wie?

Es ist möglich, dass einem Anwärter auf die Radioamateur-Konzession Teile der Prüfung erlassen werden. Der Kandidat muss jedoch nachweisen. dass er über ein grösseres Wissen verfügt, als in diesen zu erlassenden Prüfungsfächern geprüft wird. Die Prüfung in den technischen Vorschriften über die Erstellung von Radiorundspruch- und Fernsehempfangsanlagen kann den technischen Leitern gemäss den Vorschriften der Radio- und Fernseh-lnstallationskonzession erlassen werden.

Die Prüfung in Elektro- und Radiotechnik kann denjenigen erlassen werden, welche die ETH in der Ausbildungsrichtung Elektrotechnik und Physik oder eine HTL der Ausbildungsrichtung Elektrotechnik mit dem Diplom abgeschlossen haben. Auch Leuten. welche die Meisterprüfung als dipl. Radio- und Fernsehelektriker bestanden haben, wird die Prüfung in Elektro- und Radiotechnik erlassen. Damit man zu diesen Prüfungsfächern nicht antreten muss, sind der Anmeldung zur Prüfung für Sendeamateure Photokopien der entsprechenden Ausweise beizufügen.

 

Der Fähigkeitsausweis

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den von der Radio- und Fernsehabteilung der Generaldirektion PTT ausgestellten Radiotelephonisten-Ausweis für Sendeamateure. Der Ausweis berechtigt, eine konzessionierte radioelektrische Sende und Empfangsanlage für den Amateurverkehr auf den für den Radioamateurverkehr zur Verfügung stehenden Frequenzbändern über 144MHz (144MHz inkl.) zu benützen. Was kostet diese Prüfung? Für die gesamte Prüfung wird eine Gebühr von Fr.40.– erhoben. Für die Ergänzungsprüfung oder für eine evtl. Nachprüfung sind die Gebühren niedriger.

Es ist möglich, dass ein Kandidat zur Prüfung nicht zugelassen wird oder den Ausweis nicht erhält. Letzteres hat meistens seinen Grund im Nichtbestehen der Prüfung. Die Verfügungen der Radio- und Fernsehabteilung der Generaldirektion PTT betreffend die Nichtzulassung zur Prüfung oder die Verweigerung des Radiotelephonisten-Ausweises können innert 30 Tagen nach Eröffnung bei der Generaldirektion PTT mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist schriftlich und im Doppel einzureichen und hat die Begehren. Ihre Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines bevollmächtigten Vertreters zu enthalten. Es ist klar, dass es zwecklos ist, eine Beschwerde einzureichen, wenn man die Prüfung nicht bestanden hat.

Prüfvorschriften für den Radiotelegraphisten-Ausweis

Der Radiotelegraphisten-Ausweis ist dasjenige Papier, welches gestattet. Funkverkehr in Radiotelephonie und Radiotelegraphie auf den Kurzwellenbändern abzuwickeln. Die allgemeinen Bestimmungen der PTT sagen aus, dass die Prüfungsvorschriften dieselben sind wie diejenigen für Radiotelegraphisten. Die Prüfungsfächer und der Prüfungsstoff sind die genau gleichen wie für Radiotelephonisten, Zusätzlich muss jedoch eine Prüfung im Morsen abgelegt werden. Die allgemeinen Vorschriften des Amateur-Telegraphieverkehrs werden ebenfalls geprüft. Sie werden auch nochmals geprüft, wenn der Bewerber den Radiotelephonisten-Ausweis bereits besitzt.

Morsen – die grosse Hürde!

Das Erlernen des Morsens ist gar keine so grosse Hexerei oder Kunst, wie landläufig angenommen wird. Es braucht einfach eine gewisse Zeit, bis man die Fertigkeit im Hörempfang und Senden von Morsezeichen besitzt, Am leichtesten erlernt man das Morsen mit einigen Minuten Training pro Tag. Diese Lehrweise benötigt etwas mehr Zeit als ein stundenlanges Trainieren pro Tag, aber sie ist sicherer und vor allem weniger belastend für den Schüler. Das Prüfungsfach Morsen besteht aus 2 Teilen, auf die in der nächsten Folge eingegangen wird.

 

Morsen – die grosse Hürde !

(Albert Wyrsch El.-Ing. HTL) Quelle: radio-tv-electronic 1976 Nr. 8

Das Morsen ist eine der grossen Hürden auf dem Weg zum Funkamateur!

Was in dieser Disziplin verlang wird, erfahren Sie unter anderem aus dem folgenden 3. Teil.

Die Sendegeschwindigkeit, welche erreicht werden muss, beträgt mindestens 60 Zeichen pro Minute. Der Kandidat soll ein regelmässiges und fliessendes Tasterspiel haben. Es stehen 2 Versuche zur Verfügung. Zu diesem Fach ist zu sagen, dass das Senden von Morsezeichen mit Tempo 60 den wenigsten Schülern Mühe bereiten wird.

Hörempfang von Morsezeichen.

Auch hier beträgt die Sendegeschwindigkeit 60 Zeichen pro Minute. Der Prüfungstext besteht aus offener Sprache und verschlüsselten Gruppen (Buchstaben sowie Zahlen-/Zeichengruppen). Auch hier stehen dem Kandidaten 2 Versuche zur Verfügung. Die Abstände und die Länge der Zeichen müssen beim Morsen dem internationalen Telegraphenreglement entsprechen. Damit Irrtümer ausgeschlossen sind, wir der Prüfungstext dem Kandidaten ab Tonband oder Kassettengerät abgespielt. Man sollte die Morseprüfung erst ablegen, wenn man eine gewisse Reserve in der Geschwindigkeit erreicht hat. Im Prüfungstext kommen, nebst allen Buchstaben (keine Umlaute wie ä, ö, ü und ohne Akzente) und allen Ziffern, die folgenden Satzteichen und andere Zeichen vor: Punkt, Fragezeichen, Bruchstrich, Bindestrich, ferner Doppelstrich (BT), Irrung, Warten (EB), Schluss der Meldung (AR), Ende der Arbeit (SK). Die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung zur Erlangung des Radiotelegraphisten-Ausweises sind die gleichen wie diejenigen für Radiotelephonisten. Zusätzlich muss die Morseprüfung bestanden werden. Von den maximal erreichbaren 100 Punkten im Senden sowie im Empfangen von Morsezeichen müssen 70 Punkte erreicht werden. Im Senden von Morsezeichen von Total von 100 Punkten werden abgezogen: 15 Punkte pro unkorrigierten Fehler, 7 ½ Punkte für dem 6. Und jeden weiteren Korrigierten Fehler, 1 Punkt pro Sekunde bei Überschreitung der höchstzulässigen Zeit von 5 Minuten. Im Hörempfang von Morsezeichen werden vom Total von 100 Punkten pro Fehler 10 Punkte abgezogen. Es sind also, damit man die 70 notwendigen Punkte erreicht, nur 3 Fehler im Hörempfang möglich.

Wer muss nicht morsen?

Alle diejenigen, welche einen Radiotelegraphisten-Ausweis des See-, Flug- oder Polizeifunkdienstes besitzen. Ferner wird die Morseprüfung natürlich allen Berufs-Radio Telegraphisten erlasen.

Der Fähigkeitsausweis als Kurzwellen-Amateur

Endlich ist es soweit, die Prüfung ist bestanden, und der Bewerber erhält von der Radio- und Fernsehabteilung der Generaldirektion PTT den längst gewünschten Radiotelegraphistenausweis für Sendeamateure. Der Fähigkeitsausweis berechtigt, eine konzessionierte radioelektrische Sende- und Empfangsanlage für den Amateurverkehr auf sämtlichen für den Radioamateur zur Verfügung stehenden Frequenzbändern zu benützen. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist nicht beschränkt. Der Fähigkeitsausweis ist noch keine Konzessionsurkunde. Er berechtigt nur, eine konzessionierte Anlage zu betreiben. Um eine eigene Anlage erstellen und betreiben zu können, kann auf Grund des Fähigkeitsausweises die entsprechende Konzession bei der Generaldirektion PTT beantragt werden. Erst mit dem Erteilen der Sendekonzession der Klasse D bekommt der Bewerber ein Rufzeichen zugeteilt.

Die Prüfungsgebühren für die gesamte Prüfung als Radiotelegraphist sind etwas höher und betragen Fr. 50.—Auch hier gilt, wie schon gesagt, dass für die Ergänzungsprüfung und Nachprüfungen die Gebühren kleiner sind. Es ist klar, dass, wer die Prüfung nicht besteht oder der Prüfung ohne Entschuldigung fernbleibt, keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Prüfungsgebühr hat. Das im Kapitel Radiotelephonisten Gesagte, die Beschwerden Betreffende, gilt auch sinngemäss für Radiotelegraphisten.

Der Betrieb der Amateur-Sendestation

Mit dem Erteilen der begehrten Sendelizenz wird von der PTT auch ein Rufzeichen zugeteilt. Die schweizerischen Amateursendestationen führen die Nationalitätserkennung HB, gefolgt von der Zahl 9 und höchstens 3 Buchstaben (z.B. HB9ABC). Unter diesem «Namen» ist der Radioamateur im Äther bekannt. Es stehen ihm viele Betätigungsmöglichkeiten offen, denen er je nach seinen eigenen Neigungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften seine besonderen Interessen widmen kann. Einige davon sind:

 

  • Die Verbindungsaufnahme in Telephonie oder Telegraphie mit Amateurstationen in nah und fern
  • Der Bau von Sendeanlagen oder das Experimentieren mit neuen Schaltungen
  • Die Pflege von Äther-Freundschaften um den ganzen Erdball
  • Teilnahme an Wettbewerben, wodurch man die Geschicklichkeit in der Abwicklung von Radioverbindungen erhöht, die Kenntnisse des Morsens verbessern kann und die Launen der Ausbreitungsbedingungen auszunützen lernt
  • Die Mitarbeit bei Projekten zur Erforschung bestimmter Ausbreitungsarten.

Es ist klar, dass der Radioamateur das Post- und Fernmelderegal nicht verletzen darf, indem er etwa mit seiner Station geschäftliche Mitteilungen übermittelt oder etwa politische Sendungen ausstrahlt. Die Bestimmungen über die Sendekonzession schreiben vor, dass der Inhalt der ausgetauschten Mitteilungen auf die technischen Versuche sowie auf Gespräche persönlicher Art zu beschränken ist, für welche wegen ihrer geringen Bedeutung die Öffentlichen Fernmeldedienste nicht in Anspruch genommen würden. Das Weiterleiten von Mitteilungen von oder an Drittpersonen ist somit nicht erlaubt. Diese Vorschrift gilt jedoch dann nicht, wenn die normalen Fernmeldeverbindungen z.B. infolge Naturkatastrophen unterbrochen werden. Oft haben dann die Amateure den lebensrettenden Kontakt mit der Aussenwelt wieder hergestellt. Für die Abwicklung von Telephonie-Verbindungen mit dem Ausland sind sicher einige Fremdsprachenkenntnisse von Nutzen. Im Telegraphie-Betrieb werden in internationalen Übereinkommen fest gelegte Abkürzungen verwendet, die der Beschleunigung der Verkehrsabwicklung und der Überwindung von Sprachbarrieren dienen.

Wellenverkehr. Übersicht der einzelnen Sende- und Empfangskonzessionen

Eine tolle Sache ist die Möglichkeit über alle politischen Grenzen hinweg mit Gelichgesinnten aller Rassen, Religionen und Berufe in Kontakt zu treten und grosse Entfernungen zu überbrücken. So lernt der Radioamateur Kulturen und Regionen kennen, die sonst kaum dem Namen nach bekannt sind. Er hat Funkverbindungen mit dem Betreuer der Wetterstation auf den Terguelen-Inseln, mit einem Nachkommen der Bounty- Meuterer auf einer Insel im Pazifik, mit einem Missionar im tiefsten Urwald Afrikas, mit einem sich auf der Fahrt befindlichen Raupenfahrzeug der russischen Forschungsstation in der Antarktis, mit einem Ingenieur in Alaska oder mit einem Taxichauffeur in San Francisco, um nur einige Beispiele aufzuzählen. Wenn bei uns das Aussenthermometer 10°C anzeigt, erzählt ihm ein in Liberia lebender Schweizer, dass er die Weihnachtskerzen im Kühlschrank aufbewahren müsse, damit sie an Weihnachten noch den Christbaum gesteckt werden können. Bei regelmässigen Funkkontakten mit einer anderen Station erfährt man oft Näheres über Familie, Beruf und Heimatland des Gesprächspartner. Oft führen solche Äther Bekanntschaften bei Auslandsreisen zu persönlichen Kontakten.

Die erste Verbindung mit einer Station wird meistens mittels besonderer Karten schriftlich bestätigt, diese OSL-Karten schmücken die Wände der Funkbude. Früher, d.h. in der Pionierzeit des Radios, haben die Amateure Wesentliches zur technischen Entwicklung und zur Erforschung der Ausbreitungsbedingungen beigetragen. Heute ist der einzelne dazu kaum mehr in der Lage. Dagegen werden die Radioamateure oft zur Mitarbeit herangezogen, wenn es z.B. gilt, bestimmte Ausbreitungsbedingungen zu untersuchen. Keine Institution könnte auf eigene Kosten ein auch nur annähernd so dichtes Netz von Beobachtungsstationen über die ganze Welt betreiben. Darüber hinaus finden sich immer wieder Gruppen zusammen, die gemeinsam mit einem grossen technischen Aufwand bestimmte Experimente durchführen.

Ein solches Projekt war die Herstellung interkontinentaler Funkverbindungen im Ultrakurzwellenbereich mit Hilfe des Mondes als Reflektor. Auch die modernsten Mittel der weltweiten Nachrichtenübermittlung sind den Amateuren bekannt. Der Bau von Satelliten, genannt OSCAR (Orbite Satellite Carrying Amateur Radio), erfolgt in Gemeinschaftsarbeit. Diese Satelliten werden von der amerikanischen Weltraumbehörde zusammen mit anderen Satelliten ins Weltall befördert. Die Radioamateure dürfen übrigens für sich in Anspruch nehmen, den ersten aktiven Satelliten, d.h. einen Satelliten, der das empfangene Signal über einen Sender wieder zur Erde zurückstrahlt, betrieben zu haben. Er wurde am 9. März 1965, einen Monat vor dem ersten aktiven Fernmeldesatelliten Earlybird, in eine Umlaufbahn gebracht.

Funken, aber wo und wie?

 

Die Ausrüstung der Amateur-Sendestation

Mannigfaltige Möglichkeiten bestehen für die Ausrüstung einer Amateur-Sendestation mit Sender, Empfänger, Antennen und Zubehörgeräten. Die meisten Inhaber einer Sendekonzession legen Wert darauf, wenigstens einen Teil ihrer Geräte selbst zu bauen unter Verwirklichung eigener Ideen oder aber unter Verwendung von Bauanleitungen. Ein einfacher Telegraphiesender kann schon mit bescheidenen Mitteln aufgebaut werden und genügt für den Anfang vollends. Der Bau eines modernen Einseitenband-Telephoniesenders erfordert jedoch einigen Aufwand, auch sind etliche Messinstrumente für dessen korrekten Abgleich notwendig, so dass der Amateur dann oft auf betriebsbereite Geräte der Industrie ausweicht. Eine andere Möglichkeit ist das Erstehen eines preiswerten Bausatzes, bei dem alle mechanischen Arbeiten bereits getan sind, so dass nur noch die elektrischen Bauteile nach einem genauen Plan eingesetzt werden müssen. Solche Bausätze vereinfachen den Selbstbau und vermitteln dennoch Kenntnis über die Arbeitsweise der Schaltung.

Daseinsberechtigung der Radioamateure

Der Radioamateur ist bestrebt, seine Anlage im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verbessern und auszubauen. Das erfordert das Studium der Fachliteratur, umso mehr als doch ein grosser Teil der Personen, die sich diesem Hobby verschrieben haben, einen nichttechnischen Beruf ausüben. Junge Leute, die erstmals Kontakt mit der Radiotechnik bekommen, werden in ihrer Berufswahl oft entscheidend beeinflusst. Industrie und Forschung sind auf diesen qualifizierten Nachwuchs angewiesen. Verschiedene Übermittlungsdienste, die auf Leute mit Morsekenntnissen angewiesen sind, schöpfen aus dem Reservoir der geübten Amateurfunker ihr Personal. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat in jeder Mission in einem Kriegsoder Katastrophengebiet unter dem Personal einen Schweizer Radioamateur, der von seinem Arbeitgeber für einige Wochen beurlaubt wurde und der nun unter meist schwierigen Umständen den Radiokontakt mit dem IKRK-Sitz in Genf aufrechtzuerhalten hat. Personen jeden Alters, aller Kasten und aller Berufe finden als Entgelt für die Ausdauer und den Fleiss, deren es bei der Vorbereitung auf die Prüfung bedurfte, eine faszinierende, viele Möglichkeiten bietende Freizeitbeschäftigung. Der Amateur darf nicht ausruhen, im Gegenteil, er soll immer Ausschau halten nach dem Neuen im Bereich der Technik und der Wissenschaft. Sein Steckenpferd soll nicht nur Zeitvertreib sein, es ist eine Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.

Die USKA

Die im Jahre 1929 gegründete Union schweizerischer Kurzwellenamateure (USKA) zählt heute über 2000 Mitglieder. Die Mitgliedschaft steht jedermann offen, also auch Personen, die noch keine Sendekonzession besitzen. Der Zweck der USKA besteht, unter Ausschluss jeder geschäftlichen Tätigkeit, in der Förderung des Radioamateurwesens, insbesondere durch Ziele der USKA.

 

  1. Wahrung der Interessen des Amateur-Radiodienstes gegenüber den schweizerischen Behörden und den internationalen Körperschaften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung und Erweiterung der benötigten Frequenzbänder.
  2. Mitgliedschaft und Vertretung der Sendeamateure in der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein in der «International Amateur Radio Union» (IARU).
  3. Unterstützung wissenschaftlicher und technischer Institutionen durch Beobachtungen und Versuche.
  4. Hilfeleistung bei Notfällen im Rahmen der Konzessionsvorschriften für Amateur- Radiostationen.
  5. Betreuung der Mitglieder ohne Fähigkeitsausweis für Sendeamateure im Sinne der Ziele der USKA.
  6. Veranstaltung von Wettbewerben Zusammenkünften und Kursen sowie Stiftung von Diplomen
  7. Herausgabe eines Vereinsorgans, Unterhalt einer Bibliothek, Verbreitung von Informationen auf den Amateurfrequenzen, Aufklärung der Öffentlichkeit.
  8. Vermittlung von QSL-Karten für die Mitglieder.
  9. Zusammenarbeit mit ausländischen Amateurvereinigungen. In den meisten Städten oder Regionen der Schweiz bestehen Sektionen der USKA, in denen die Mitglieder den persönlichen Kontakt pflegen sowie Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen durchführen. Hier findet der Interessent auch mit Rat und Tat Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Prüfung zur Erlangung des Fähigkeitsausweises für Sendeamateure.

Vielen Dank an HB9AZZ für die Zustellung der Scans. Es ist interessant zu sehen welche Technik und Anforderungen zu dieser Zeit notwendig waren. Wissen konnte damals noch nicht «googlet» werden!