VBS plant Requisition von Funkamateuren und deren Ausrüstung
Bern / Luzern, Juni 2026 – Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat eine neue Requisitionsverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist es, Fähigkeitslücken der Armee – insbesondere im Bereich der militärischen Kommunikation – zu schliessen. Von den geplanten Massnahmen könnten auch Schweizer Funkamateure direkt betroffen sein.
Requisition bereits in Friedenszeiten möglich
Die geplante Verordnung sieht vor, dass Armee und Militärverwaltung künftig nicht nur im Aktiv- oder Assistenzdienst, sondern bereits in normalen Lagen auf zivile Ressourcen zurückgreifen können.
Dies umfasst sowohl technische Mittel als auch Fachpersonal, sofern militärische Aufgaben nicht mit eigenen Ressourcen oder auf anderem Weg erfüllt werden können. [Erläuternder_Bericht] [Verordnung_ueber_die_Requisition_ENTWURF]
Im Klartext: Funkgeräte und Know-how könnten aus der Zivilgesellschaft angefordert werden – darunter insbesondere auch Amateurfunkstationen und deren Betreiber.
Voraussetzung dazu;
- eine Notwendigkeit besteht
- keine anderen Mittel rechtzeitig verfügbar sind
- die Massnahme verhältnismässig ist
Funkamateure im Fokus
Gerade Funkamateure verfügen über funktionstüchtige Kommunikationsmittel sowie die nötige Fachkompetenz im Betrieb unter erschwerten Bedingungen. Eigenschaften, die im militärischen Umfeld aktuell offenbar fehlen.
Die Verordnung ermöglicht explizit die Sicherstellung von «Fachkompetenzen für den Betrieb» sowie technischen Dienstleistungen durch externe Spezialisten.
Damit wird deutlich: Funkamateure gehören zu den potenziell zentralen Ressourcen im Rahmen dieser Planung.
Einschränkungen für Notfunk befürchtet
Kritisch beurteilt wird, dass im Ereignisfall wichtige Kapazitäten aus dem Amateurfunkbereich abgezogen werden könnten. Insbesondere der Notfunk – eine etablierte Ergänzung zur Krisenkommunikation – könnte dadurch geschwächt werden.
Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung betroffene Personen zur Mitwirkung sowie zur Bereitstellung ihrer Ausrüstung im Bedarfsfall.
Nur wenige Ausnahmen vorgesehen
Die Ausnahmeliste der Verordnung ist eng gefasst. Geschützt sind insbesondere:
- Organisationen der öffentlichen Sicherheit (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen)
- Einrichtungen der wirtschaftlichen Landesversorgung
- konzessionierte Transportunternehmen
Nicht explizit ausgenommen sind hingegen Funkamateure und deren Anlagen.
Inkrafttreten ab Juni 2027 geplant
Gemäss Entwurf soll die neue Requisitionsverordnung am 1. Juni 2027 in Kraft treten.
Die Vernehmlassung läuft noch bis 8. Juli 2026. Danach wird die Vorlage im Parlament weiterbehandelt.
Kritik an fehlender Einbindung
Für Unmut sorgt in der Amateurfunkszene vor allem eines: Die Verbände – allen voran die USKA – wurden im Vorfeld offenbar nicht aktiv in die Ausarbeitung einbezogen.
Aus Sicht der Funkamateure besteht daher Handlungsbedarf. Gefordert wird, dass Amateurfunk und deren Infrastruktur in die Liste der Ausnahmen aufgenommen werden, um ihre wichtige Rolle im Notfunk auch künftig sicherzustellen.
Fazit
Die geplante Verordnung zeigt deutlich die aktuellen Herausforderungen der militärischen Kommunikationsfähigkeit auf. Während die Einbindung ziviler Ressourcen aus militärischer Sicht nachvollziehbar ist, wirft sie gleichzeitig Fragen zur Sicherstellung bestehender zivilgesellschaftlicher Strukturen auf – insbesondere im Bereich des Amateur- und Notfunks.
Quelle: Informationen von Willi HB9AMC, ehemaliger Präsident der USKA, sowie offizielle Vernehmlassungsunterlagen des VBS.

