Kanton Schwyz will Amateurfunkantennen erleichtern

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz unterstützt die Motion M 8/26 «Amateurfunkantennen erleichtert errichten – Krisenvorsorge durch Notfunk stärken» und beantragt dem Kantonsrat, diese erheblich zu erklären. Damit soll der Weg für vereinfachte Rahmenbedingungen beim Bau und Betrieb von Amateurfunkanlagen geebnet werden.

Amateurfunk als wichtige Reserve in Krisensituationen

In ausserordentlichen Lagen wie Naturkatastrophen, grossflächigen Stromausfällen, Cyberangriffen oder beim Ausfall kritischer Infrastrukturen können herkömmliche Kommunikationsnetze nur eingeschränkt oder gar nicht mehr funktionieren. In solchen Situationen kann der Amateurfunk einen wichtigen Beitrag leisten, um die Kommunikation aufrechtzuerhalten und Informationen zwischen Behörden, Einsatzorganisationen und Bevölkerung zu übermitteln.

Der Schwyzer Regierungsrat anerkennt diesen Nutzen ausdrücklich und sieht den Amateurfunk als wertvollen Bestandteil der Krisenvorsorge.

Geplante Erleichterungen innerhalb der Bauzonen

Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen die Errichtung, den Betrieb, den Unterhalt sowie den Ersatz von Amateurfunkantennen innerhalb der Bauzonen erleichtern. Ausgenommen bleiben Gebiete mit besonderen Schutzinteressen, darunter:

BLN-Gebiete (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung)
Moorlandschaften
kantonale Schutzgebiete
schützenswerte Ortsbilder

Die Umsetzung soll im Rahmen der bevorstehenden Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erfolgen.

Bedeutendes Signal für den Amateurfunk

Für die Amateurfunkgemeinschaft ist die Haltung des Regierungsrates ein positives Zeichen. Die Anerkennung des Amateurfunks als resilientes Kommunikationsmittel in Krisenlagen unterstreicht die gesellschaftliche Bedeutung des Notfunks und könnte den Aufbau sowie den Erhalt leistungsfähiger Amateurfunkstationen im Kanton Schwyz künftig erleichtern.

Der Entscheid des Kantonsrates über die Motion steht noch aus. Wird die Motion erheblich erklärt, hat der Regierungsrat zwei Jahre Zeit, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Quellen: Medienmitteilung des Kantons Schwyz vom 4. November 2026: «Amateurfunkantennen sollen erleichtert errichtet werden können».
Schwyzer Regierung plant Lockerungen für Amateurfunkantennen – SWI swissinfo.ch