Amateurfunk: Ein wunderschönes Hobby!

Funkamateure werden nach einer Prüfung zum Amateurfunkdienst zugelassen und betreiben das Funken als Hobby. Gewerbliche und wirtschaftliche Interessen werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Funkverkehr erfolgt ausschliesslich zwischen Inhabern einer Amateurfunkgenehmigung. Nur in seltenen Ausnahmefällen wie bei Notfällen und Katastrophen dürfen Nachrichten von und für unbeteiligte Dritte übermittelt werden.

Die Regelungen der ITU verweisen ausdrücklich darauf, dass der Amateurfunkverkehr keine politischen Aspekte beinhalten soll. Meinungsfreiheit in oder die Souveränität von Mitgliedsstaaten der ITU sollen durch den Amateurfunkbetrieb nicht berührt werden. In totalitären Regimen kam es historisch und kommt es in der Gegenwart immer wieder zu Einschränkungen des Amateurfunkbetriebs, da nicht selten befürchtet wird, dass oppositionelle Meinungen verbreitet werden könnten.

Quelle: YouTube Radio-Bauprojekte


Informationen zu dem Prüfungsterminen in der Schweiz findest Du auf der Seite vom BAKOM