50 Jahre CB Funk
Am 1. Juli 1975 begann in der Bundesrepublik Deutschland offiziell das Zeitalter des öffentlichen CB-Funks. Nach dem Vorbild des bereits 1945 von der amerikanischen Fernmeldebehörde (FCC) eingeführten Citizens Radio Service wurde der Bürgerfunk auch in Deutschland für die Allgemeinheit freigegeben – zunächst allerdings unter strengen Auflagen.
Zum Start standen lediglich 12 Kanäle (4 bis 15) zur Verfügung. Erlaubt war ausschliesslich AM (Amplitudenmodulation). Die maximale Sendeleistung war auf 0,5 Watt für Fest- und Mobilstationen sowie 0,1 Watt für Handfunkgeräte begrenzt. Zudem mussten Feststationen angemeldet werden und verursachten eine monatliche Gebühr von 15 DM.
Schrittweise Liberalisierung
In den folgenden Jahren entwickelte sich der CB-Funk kontinuierlich weiter:
- 1981: Erweiterung auf 22 Kanäle und Zulassung von FM.
- 1983: Ausbau auf 40 Kanäle mit bis zu 4 Watt FM.
- Ende 1988: Einführung der heute in Deutschland üblichen 80 Kanäle.
Heute ist der CB-Funk in Deutschland anmelde- und gebührenfrei. Die Nutzung ist für jedermann im Rahmen der geltenden Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur möglich – ganz ohne Funkprüfung oder Amateurfunklizenz.
Mehr als nur Nostalgie
Viele verbinden den CB-Funk mit den 1980er-Jahren, Lastwagenfahrern oder Kultfilmen. Tatsächlich wird er aber bis heute aktiv genutzt. Hobbyfunker, Camper, Offroad-Fahrer und Vereine schätzen die einfache, unabhängige Kommunikation ohne Mobilfunknetz oder Internet. Gerade in Notlagen oder bei Grossveranstaltungen kann der lizenzfreie Funkdienst eine wertvolle Ergänzung zu anderen Kommunikationsmitteln sein.
Der CB-Funk arbeitet im 11-Meter-Band um 27 MHz und ermöglicht – je nach Antenne, Standort und Ausbreitungsbedingungen – Verbindungen von wenigen Kilometern bis hin zu mehreren hundert oder sogar tausenden Kilometern während sogenannter DX-Öffnungen.
Der 1. Juli 1975 bleibt somit ein bedeutendes Datum in der Geschichte des Funkwesens im deutschsprachigen Raum und markiert den offiziellen Beginn des öffentlichen CB-Funks in Deutschland.
Quelle: @radio-bauprojekte
CB-Funk in der Schweiz:
Der Jedermannfunk (CB-Funk) wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation im 27 MHz-Bereich benutzt. Er ist zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch bestimmt. CB bedeutet “Citizens Band” und heisst übersetzt „Bürger-Band”.
CB-Sprechfunkgeräte dürfen ab dem 1. Januar 2013 ohne Funkkonzession in der Schweiz betrieben werden. Es dürfen aber nur CB-Sprechfunkgeräte betrieben werden, welche den schweizerischen Schnittstellenanforderungen genügen (BAKOM).
Für die Schweizer CB-Funker sind beliebige Antennen, also auch Antennen mit Richtwirkung erlaubt.
Ebenfalls sind beliebige Modulationsarten zulässig. Dem zufolge ist es dem Schweizer CB-Funker erlaubt, zum Beispiel FT8, VARA, RTTY oder auch CW zu betreiben. Empfohlen wird, vorher die allgemein akzeptierte Kanalempfehlung zu konsultieren.
Weitere Informationen dazu unter USKA.CH
CB-Funk versus Amateurfunk – HB9LU
