Kein hexagonales Wasser ohne Störungen

Im Jahr 2023 erfüllten 213 der 236 vom BAKOM kontrollierten Produkte die geltenden Vorschriften nicht. Mehr als die Hälfte davon können Störungen im Fernmeldeverkehr verursachen. Dazu gehören beispielsweise auch sogenannte Wasservitalisierer, d. h. Geräte, die die Struktur der Wassermoleküle verändern sollen.

Lucio Cocciantelli, Abteilung Radio Monitoring und Anlagen

Im Rahmen seiner Marktaufsichtstätigkeiten überprüfte das BAKOM im Jahr 2023 die Konformität von 236 Produkten (209 Funkanlagen und 27 elektrische Geräte). Die Ergebnisse waren wenig überraschend: 213 Produkte (90 %) entsprachen nicht den Anforderungen für die Bereitstellung auf dem Markt. Über die Hälfte der kontrollierten Produkte wiesen technische Nichtkonformitäten auf, die zu Störungen im Fernmeldeverkehr führen können. Diese hohe Nichtkonformitätsrate lässt sich damit erklären, dass sich das BAKOM bei seinen Marktaufsichtstätigkeiten auf Risikobereiche konzentriert.

Störungsabklärungen
Das BAKOM stützt sich auf verschiedene Informationsquellen, um die problematischsten Bereiche zu identifizieren. Dazu gehört die Suche nach Störungen im Fernmeldeverkehr oder im Rundfunk und deren Beseitigung. Bei jedem Störungsfall wird nämlich untersucht, ob die Interferenzen mit einem Defekt des Geräts oder einer unsachgemässen Installation zusammenhängen oder ob die Ursache dafür in einer technischen Nichtkonformität des Produkts liegt.

Bei einer dieser Störungsermittlungen stiessen die Technikerinnen und Techniker des BAKOM auf ein spezielles elektrisches Gerät mit einer unzulässigen Störaussendung. Nach Angaben des Herstellers soll das Gerät die Wassermoleküle hexagonal strukturieren und auch direkt auf den Körper einwirken. Es besteht aus einem Gehäuse, das über ein Kabel mit einer Sonde verbunden ist.

Zulässige Werte deutlich überschritten
Dieser Wasservitalisierer erzeugt elektromagnetische Wellen mit einer Frequenz von 146 Megahertz (MHz) und einer äquivalenten Strahlungsleistung (Effective Radiated Power, ERP) von 5 Watt. Der untenstehenden Grafik kann entnommen werden, dass der Grenzwert bei einer Frequenz von 144 MHz um etwa 90 Dezibel (dB) überschritten wurde. Auch bei anderen Frequenzen (87,1, 120, 200,8 und 288 MHz) ist eine deutliche Überschreitung zu beobachten. Ausserdem ist die Strahlung über den gesamten gemessenen Bereich, also von 30 MHz bis 1 GHz, zu stark. In der Grafik sind die gemessenen Werte blau eingezeichnet; die rote Linie stellt den zulässigen Grenzwert gemäss der geltenden Norm dar.

Das Gerät ist hauptsächlich auf dem deutschen, österreichischen und schweizerischen Markt zu finden und kostet zwischen 6000 und 8000 Schweizer Franken. Einige Tausend Stück davon wurden bereits verkauft. Der Wasservitalisierer in dieser Form wurde in der Schweiz (Entscheid des BAKOM und Veröffentlichung auf der Liste der nicht konformen Geräte) und in Deutschland verboten.

Seitdem wurde das gleiche Prinzip (Teslaspule) auch in anderen Geräten verwendet, so zum Beispiel in Bewässerungsvorrichtungen für Innengärten oder in Wasserresonatoren (Tesla@home). Diese Produkte sind ebenfalls nicht konform und dürfen weder verkauft noch eingesetzt werden.

Quelle: BAKOM