IV-Rentner stört den Funkverkehr
IV-Rentner stört den Funkverkehr
Unter diesem Titel ist am 13. September 2019 ein Artikel in der NZZ erschienen, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Um wen es sich da handelt ist uns allen kein Geheimnis. Wie aber das Obergericht entschieden hat, beschreibt nachfolgender Bericht von Tom Felder der NZZ. Bemerkenswert aus unserer Sicht die letzte Zeile. Das Urteil vom 18.6.2019 ist rechtskräftig. Die Veröffentlichung des Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung der NZZ – Neue Zürcher Zeitung
Rene Schmitt HB9BQI
Präsident USKA Sektion Luzern HB9LU