VGC VR-N76 Dualband Handfunkgerät verboten

Das BAKOM hat gegen diese Anlage ein Verkaufsverbot verhängt, da deren Nutzung Störungen im Funkverkehr oder beim Radio- und Fernsehempfang verursachen kann. Die Anlage darf somit weder angeboten (Reklame, Werbung, …) noch verkauft, verwendet oder verschenkt werden. Ihr Import ist ebenfalls verboten.

Bildquelle: Bakom
Bildquelle: WIMO

Interessant dabei ist, dass WIMO, einer der grössten Funkhändler in Europa, diese Produkt weiterhin im Verkauf aufgeführt hat.


VGC VR-N76 Dualband Handfunkgerät