USKA-DV schickt Statutenänderungen bachab!

Auf den Statutenänderungsantrag des Vorstandes, welcher die Einführung einer Generalversammlung anstelle der Delegiertenversammlung verlangt, treten die Delegierten auf Verlangen einer Sektion gar nicht erst ein.

Bei der Abstimmung über den Antrag der Sektion St. Gallen zur Einführung eines Initiativrechtes entscheiden sich die Delegierten mit 22 zu 8 Stimmen dagegen. Eine Sektion enthält sich der Stimme. Vor allem die Stellung der Sektionen und ihrer Delegierten wird hier als Begründung angeführt.

Der Vorschlag der Sektion St. Gallen, welcher die Einführung eines EMV-Verantwortlichen mit entsprechendem Fachausschuss einführen will, wird heftig diskutiert. Nebst einigen gestellten Sinnfragen werden vor allem die hohen Kosten und die Verankerung in den Statuten angefochten. Es wird aber auch auf die Wichtigkeit eines Schutzes unserer Frequenzen gegenüber Störsignalen hervorgehoben. Die Delegierten lehnen den Antrag mit 21 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
(HB9TTQ)

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