Regulatorische Erleichterung für QO-100: Meldepflicht im 13-cm-Band entfällt

Dank eines von AMSAT-HB initiierten und dokumentierten Feldversuchs entfällt ab dem 1. Januar 2026 die bisher erforderliche Meldepflicht für den QO-100-Uplink im 13-cm-Band bei einer Sendeleistung bis zu 20 Watt. Damit wird der Satellitenfunk über QO-100 für Funkamateure in der Schweiz deutlich vereinfacht.

Der Feldversuch wurde bereits im September 2023 durchgeführt und untersuchte unter realistischen sowie bewusst extremen Betriebsbedingungen das mögliche Störpotenzial von 2,4-GHz-Uplink-Signalen zum geostationären Amateurfunksatelliten QO-100 auf Es’hail-2. Die Resultate zeigten klar, dass bei sachgemässem Aufbau und ordnungsgemässem Betrieb keine relevanten Störungen für bestehende WLAN- oder Bluetooth-Anwendungen auftreten.

Die detaillierten Messergebnisse und Dokumentationen wurden gemeinsam mit der USKA beim BAKOM eingereicht und im Rahmen mehrerer Gespräche erläutert. Diese faktenbasierte Zusammenarbeit führte zu einer Anpassung der entsprechenden regulatorischen Vorgaben. In der Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums entfällt damit die bisherige Meldepflicht für QO-100-Uplinks bis 20 Watt, ohne dass der Satellit namentlich erwähnt werden muss.

Für Funkamateure bedeutet diese Änderung einen deutlich erleichterten Zugang zum Satellitenbetrieb über QO-100, weniger administrativen Aufwand sowie mehr Flexibilität – auch für ausländische Funkamateure mit Gastbewilligung. Für Uplink-Leistungen über 20 Watt bleibt die Meldepflicht beim BAKOM weiterhin bestehen.

AMSAT-HB bedankt sich bei der USKA, beim BAKOM sowie bei allen am Feldversuch beteiligten Funkamateuren für die konstruktive Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen.

Quelle und weiter Informationen: AMSAT-HB.org

Portable Variante von HB9TLX um mit QO-100 QRV zu werden.