Nationaler Frequenzzuweisungsplan (NaFZ)

Auf der Webseite des BAKOM sind inzwischen viele Dokumente abrufbar.
Wer funkt denn wo im grossen Frequenzspektrum?
Genau diese Frage beantwortet der NaFZ. https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/nationaler-frequenzzuweisungsplan.html
Dazu schreiben sie:
«Der Nationale Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) dient den mit Frequenzzuteilungskompetenzen ausgestatteten Organisationseinheiten der Bundesverwaltung als verbindliche Grundlage, damit diese ihre Aufgaben im Bereich der Frequenzzuteilung wahrnehmen können. Die Frequenzzuweisung im NaFZ beinhaltet die Aufteilung des Frequenzspektrums an die verschiedenen Funkdienste Kategorien in Anlehnung an das Radioreglement (SR0.784.403.1) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). «Interessant ist dann die Online Tabelle: https://www.ofcomnet.ch/#/fatTable
Das PDF steht unter folgendem Link zu Verfügung: https://www.bakom.admin.ch/dam/bakom/de/dokumente/fp/frequenzen/nationaler_frequenzzuweisungsplan2017.pdf.download.pdf/nationaler_frequenzzuweisungsplan2019.pdf

Nun haben wir als Funkamateure ja unsere «eigenen» Frequenzbänder». Der Bereich ist aber so gross (135KHz – 250’000GHz, dass die wenigsten das ganze Spektrum kennen, das uns zur Verfügung steht.
Ein kleiner Einblick dazu gibt die technische Schnittstellenanforderung (RIR1101). https://www.ofcomnet.ch/api/RIR/1101

Welche Frequenzen dürfen legal abgehört werden, fragen sich eventuell Besucher unserer Webseite.
Die Antwort dazu ist auf der BAKOM Webseite auch zu finden.
«Nur öffentlicher Funkverkehr, wie z.B. Jedermannsfunk (CB), Amateurfunk und als Ausnahme Flugfunk, darf in der Schweiz ohne Einschränkungen abgehört werden. Das Abhören von nicht-öffentlichen Aussendungen, wie z.B. Polizei- und Betriebsfunk, ist illegal und strafbar»

Vy 73 de Beat, HB9THJ