Für sichere Notrufe: Mobilfunkbetreiber müssen Notstrom ab 2031 sicherstellen
Bern, 14.01.2026 — Die Schweizer Mobilfunkbetreiber müssen ihre Netze besser gegen Stromausfälle absichern. Der Ausfall von Mobilfunkdiensten kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und die Sicherheit von Menschen gefährden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 eine entsprechende Verordnungsrevision verabschiedet.
Die schweizerischen Mobilfunkbetreiber müssen ab 2031 an wichtigen Standorten und bei Antennen eine Notstromversorgung einbauen. Damit soll die Mobilfunkversorgung bei Stromunterbrüchen während mindestens vier Stunden aufrechterhalten werden. Der Bundesrat hat dazu die Fernmeldedienstverordnung (FDV) angepasst.
Bei einem Stromausfall müssen über Mobilfunk Notrufe, Telefonie und Internet verfügbar bleiben. Das gilt auch für Radioprogramme, die über Internet übertragen werden. Um ihre Netze zu entlasten, dürfen die Mobilfunkbetreiber die Übertragung von Videos und TV-Programmen einschränken. Ab 2031 müssen Notrufe vier Stunden lang funktionieren, alle anderen Dienste ab 2034.
Mit der Teilrevision der FDV wird die Schweiz das Schutzniveau der Mobilfunknetze an andere europäische Länder angleichen.
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