Quansheng UV-K1: In der EU verboten? Das Messergebnis
Im aktuelles YouTube-Video von Funkwelle wird das Handfunkgerät Quansheng UV-K1 getestet. Im Fokus stehen gemessene Sende- und Empfangswerte sowie die praktische Einschätzung des Geräts für den Amateurfunkbetrieb. Das Video bietet einen schnellen Überblick darüber, wie sich das Gerät in realen Situationen verhält und was Funkamateure davon erwarten können.
Quelle: YouTube @Funkwelle
Rechtlicher Kontext in der Schweiz
Beim Einsatz von Funkgeräten in der Schweiz ist nicht nur die technische Leistung wichtig, sondern auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) führt eine Liste von nicht-konformen Geräten, die nicht den schweizerischen Vorschriften entsprechen. Solche Geräte dürfen weder verkauft noch benutzt, importiert oder beworben werden. Verstösse können mit einer Busse geahndet werden, und bei Störungen können zusätzliche Kosten entstehen.
Damit ein Funkgerät legal verwendet werden darf, muss es die technischen Anforderungen erfüllen und darf keine unzulässigen Störungen verursachen. Selbst wenn ein Gerät nicht auf der BAKOM-Liste steht, ist seine Konformität nicht automatisch gewährleistet – insbesondere beim privaten Import von Funkanlagen aus dem Ausland.
