Nidwalden setzt sich für UKW-Notfallradio ein: Ein starkes Zeichen für die Sicherheit der Bevölkerung
Am 18. Dezember 2025 hat der Landrat von Nidwalden ein wichtiges Signal in Bezug auf die zukünftige Notfallkommunikation gesendet: Auch wenn es keine kantonale Lösung für das UKW-Notfallradio geben kann, setzte der Landrat ein klares Zeichen, dass die Bevölkerung auch nach 2026 weiterhin zuverlässig über UKW informiert werden muss. Der Landrat stimmte mehrheitlich gegen die Motion von Markus Walker (SVP, Ennetmoos), die eine kantonale Lösung zum Erhalt des UKW-Notfallfunks forderte, aber brachte damit eine starke Botschaft für die Notwendigkeit einer schweizweiten Lösung zum Ausdruck.
Hintergrund der Motion
Die ursprünglich geplante Abschaltung des UKW-Betriebs Ende 2026 hatte die Frage aufgeworfen, wie die Bevölkerung im Notfall weiterhin sicher informiert werden könne. Markus Walker, der selbst als lizenzierter Funkamateur über tiefgehendes Wissen in der Funktechnik verfügt, machte deutlich, dass moderne Technologien wie DAB+ und Internet in Schutzräumen oder tiefen Garagen nicht zuverlässig funktionieren. In solchen Notfällen könne einzig und allein UKW für eine schnelle und störungsfreie Kommunikation sorgen.
Mit seiner Motion forderte Walker, dass die UKW-Notfallkommunikation im bisherigen Umfang erhalten bleiben solle. Zudem schlug er vor, dass mobile UKW-Notsender des Kantons, die auch ohne funktionierendes Stromnetz oder Internet arbeiten, zur Verfügung gestellt werden könnten. Die Regierung und die Mehrheit des Landrats sahen dies jedoch als eine unnötig aufwändige und teure Lösung an.
Die Position der Regierung
Die Nidwaldner Regierung teilte die sicherheitspolitischen Bedenken, dass UKW als Notfallkommunikation weiterhin ein unverzichtbares Element sei. Dennoch argumentierte sie, dass eine kantonale Lösung technisch und finanziell nicht umsetzbar sei. Eine flächendeckende Lösung könne nur in enger Zusammenarbeit mit dem Bund realisiert werden. Und genau diese Zusammenarbeit scheint immer dringlicher, denn mittlerweile haben sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat beschlossen, den UKW-Betrieb fortzusetzen – was eine große Erleichterung für die Notfallkommunikation darstellt.
Das VBS und der drohende Verlust des Notfallfunks
Ein zentrales Argument, das Walker immer wieder hervorhob, war die potenzielle Abschaltung des UKW-Notfallradios durch das VBS (Bundesamt für Bevölkerungsschutz). In einer Vernehmlassung zum neuen Zivilschutzgesetz hatte der Bundesrat signalisiert, dass das bewährte Notfallradio durch moderne Kommunikationsmethoden ersetzt werden sollte – eine Entscheidung, die auf erhebliche Bedenken stieß. Insbesondere in Schutzräumen und unterirdischen Anlagen könnten weder DAB+ noch Internet oder mobile Netzwerke funktionieren. Hier sei einzig und allein UKW als funktionierende Lösung weiterhin erforderlich.
Walker machte klar, dass die geplante Abschaltung des UKW-Notfallfunks eine ernsthafte Gefährdung der Bevölkerungssicherheit darstellen würde. Die Forderung nach einer schweizweiten Lösung, die sicherstellt, dass UKW als Notfallkommunikationsweg auch nach 2026 weiterbetrieben wird, bleibt daher von zentraler Bedeutung.
Ein starkes Zeichen im Landrat
Auch wenn die Motion von Markus Walker letztlich mit 19 Ja, 30 Nein und 9 Enthaltungen abgelehnt wurde, war die Botschaft des Landrats klar: Die Notwendigkeit für eine zuverlässige Notfallkommunikation muss auf nationaler Ebene gewährleistet werden. Philipp Unterschütz von der SVP erklärte, dass eine knappe Ablehnung der Motion ein starkes Signal für die Bedeutung des Themas setze und dass die Bevölkerung auch nach 2026 im Notfall nicht ohne Information bleiben dürfe.
Weiterhin offene Ohren bei der Regierung
Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser betonte nach der Abstimmung, dass eine kantonale Lösung aus technischen und finanziellen Gründen nicht möglich sei. Doch sie versprach, sich weiterhin mit anderen Kantonen und dem VBS gegen eine Abschaltung des Notfallradios einzusetzen. In der Konferenz der Justiz- und Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KKJPD) werde dieses Thema ganz oben auf der Agenda bleiben.
Fazit
Der Landrat von Nidwalden hat mit seiner Entscheidung am 18. Dezember 2025 ein starkes Zeichen gesetzt: Die Frage der Notfallkommunikation ist nicht nur eine lokale oder kantonale, sondern eine schweizweite Herausforderung. Die Zukunft des UKW-Notfallfunks muss auf Bundesebene geklärt werden, um die Sicherheit der Bevölkerung auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Die politischen Vertreter Nidwaldens bleiben dabei entschlossen, für eine Lösung zu kämpfen, die eine funktionierende Notfallkommunikation für alle sicherstellt – unabhängig von Stromnetz, Internet oder Mobilfunk.
Quelle: Nid- und Obwaldnerzeitung vom 18.12.2025. Beitrag von Philipp Unterschütz
