HB9THJ, bist Du Pilot?

Diese Frage stellte mir neulich ein Geschäftskollege als er auf meinem Etui die Aufschrift HB9THJ gelesen hatte. Nun ja, ein wenig geschmunzelt hatte ich schon. In der Tat haben wir einige Piloten unter den Funkamateuren. Auch in unserer Sektion Luzern!

Ich Antwortete dem Kollegen mit einem netten Nein, ich bin kein Pilot, Du bist aber sehr aufmerksam. Flugzeuge Tragen ja auch eine Landeskennung die mit HB beginnt.
Funkamateure erhalten nach bestandener Prüfung beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein Rufzeichen zugewiesen. Dies beginnt mit dem Landeskenner HB gefolgt von der Lizenzklasse 3 oder 9 mit dem persönlichen Suffix bei mir also THJ.
Es gibt aber noch weitere Gemeinsamkeiten, so benutzen wir das selbe internationale Buchstabier Alphabet der ITU oder NATO. Weiter kennen wir auch einen gemeinsamen QCode.  Zum Funkbetrieb haben wir unsere eigenen Frequenzbereiche. Empfangen können wir den Flugfunk mit vielen unserer Empfänger.

Frequenzen im Flugfunkbereich sind auf der Luftfahrtkarte ICAO zu entnehmen.


Hinweis vom BAKOM:
Nur öffentlicher Funkverkehr, wie z.B. Jedermannsfunk (CB), Amateurfunk und als Ausnahme Flugfunk, darf in der Schweiz ohne Einschränkungen abgehört werden.
Das Abhören von nicht-öffentlichen Aussendungen, wie z.B. Polizei- und Betriebsfunk, ist illegal und strafbar


Kennung Schweiz (Quelle https://www.flumotec.ch/)
In der „Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge“ ist die Schrift (Eintragungszeichen), das Wappen (Hoheitszeichen), sowie die Positionierung dieser Kennzeichen genau definiert.

Schriftzeichen für Luftfahrzeuge
Die Buchstaben und Zahlen müssen entweder senkrecht stehend oder bis zu höchstens 30° nach rechts oder links geneigt angebracht und ohne Ornamentierung verwendet werden. Sie können entweder in eckiger oder in abgerundeter Schrift dargestellt werden. Die Buchstaben und Zahlen sind in einheitlicher Grösse und Farbe darzustellen. Die Schriftfarbe wird bei Motorflugzeugen (Metallflugzeugen) meistens in schwarz gewählt. Bei Segelflugzeugen oder Motorflugzeugen, welche in Kunststoff-Bauweise hergestellt werden, wird meistens eine hellgraue- oder hellblaue Schriftfarbe gewählt (temperaturempfindliche Kunststoffe). Gemäss Verordnung ist jedoch jede gut sichtbare Farbe erlaubt. Die Massvorschriften des zu verwendenden Schrift-Typs sind klar dokumentiert. In der Praxis finden jedoch moderne und gut lesbare Computerschriften Verwendung.

Rumpfkennung z.B. HB-1721
Bei Flugzeugen mit einem Abfluggewicht unter 5700 kg beträgt die Mindestschrifthöhe der Rumpfkennung 20 cm, bei Flugzeugen über 5700 kg beträgt die Mindestschrifthöhe der Rumpfkennung 30 cm. Die Rumpfkennung wird beidseitig angebracht.

Tragflächenkennung z.B. HB-1721
Die Buchstaben und Zahlen sind zusätzlich auf der Unterseite der linken Tragfläche in möglichst gleicher Entfernung von der Flügelein- und Austrittskante anzubringen. Der obere Rand der Buchstaben und Zahlen muss zur Flügeleintrittskante gerichtet sein. Die Höhe der Schrift beträgt für Flugzeuge mindestens 50 cm, für Motorsegler und Segelflugzeuge mindestens 40 cm.

Wettbewerbskennung Tragflächen / Seitenleitwerk z.B. FT
Die Wettbewerbskennung wird auf der Unterseite der rechten Tragfläche, in der gleichen Grösse / (Position) wie die Tragflächenkennung, angebracht. Auf dem Seitenleitwerk, wird die Wettbewerbskennung beidseitig angebracht, wobei die Grösse von 30 cm nicht überschritten werden sollte.

Hoheitszeichen
Das rote Feld des Hoheitszeichens muss mindestens 15 cm hoch sein und sich von der Grundfarbe des Luftfahrzeugs abheben. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist das Wappen mit einer Umrandung in weisser oder schwarzer Farbe zu versehen. Gemäss „Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge“ sind verschiedene Anordnungen der Hoheitszeichen möglich; der Trend liegt aber klar in der Verwendung des kleinstmöglichen Hoheitszeichen.

Motorflugzeuge HB-KFT
Die Kennung für Motorflugzeuge besteht aus 5 Buchstaben. Die ersten beiden Buchstaben «HB» stehen für die Schweiz. Der dritte Buchstabe nach dem Bindestrich gibt die jeweilige Kategorie (gem. unten aufgeführter Tabelle) an.
Die letzten zwei Buchstaben werden zur genauen Identifizierung des Flugzeuges verwendet.

HB-A zweimotorige Turboprops von 5,7 bis 15 Tonnen
HB-B, HB-Q Gas- und Heissluftballone
HB-C, HB-T einmotorige Cessna unter 5,7 Tonnen
HB-D andere einmotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen
HB-E auf Antrag für Beech und Robin
HB-G zweimotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen
HB-H einmotorige Flugzeuge aus schweizer Produktion unter 5,7 Tonnen
HB-I, HB-J Flugzeuge über 15 Tonnen
HB-K einmotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen
HB-L zweimotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen
HB-M Kunstflugzeuge
HB-O auf Antrag für einmotorige Piper
HB-P, HB-N einmotorige Piper unter 5,7 Tonnen
HB-R Oldtimer und spezielle Flugzeuge
HB-S einmotorige Zweiplätzer unter 5,7 Tonnen
HB-U einmotorige Flugzeuge unter 5,7 Tonnen aus deutscher-, italienischer- oder Ostblockproduktion
HB-V Business-Jet unter 15 Tonnen
HB-W Ultraleichtflugzeuge
HB-X, HB-Z Hubschrauber
HB-Y Experimentalflugzeuge

Segelflugzeuge HB-1721
Die Kennung für Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleicht-Motorsegler besteht aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern. Die ersten beiden Buchstaben «HB» stehen für die Schweiz. Die 4 Ziffern nach dem Bindestrich werden fortlaufend (gem. unten aufgeführter Tabelle) vergeben.

0001 – 1999 Segelflugzeuge
2000 – 2999 Motorsegler
3000 – 5499 Segelflugzeuge
5500 – Ultraleicht-Motorsegler

OldtimAIR-2023-07-08 Foto HB9THJ

De Havilland DH 60 «Gipsy Moth» HB-AFO