Dürfen AFU-Funkgeräte in die Schweiz eingeführt werden?
«Dürfen AFU-Funkgeräte in die Schweiz eingeführt werden auch wenn keine Sendebetrieb, sondern nur der Hörbetrieb stattfindet» fragte HE9BEF beim BAKOM an
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Um Amateurfunkgeräte zu importieren, muss unbedingt überprüft werden, ob die Geräte allen einschlägigen Vorschriften entsprechen und ob eine gültige Amateurfunkzulassung vorliegt.
Es ist unerheblich, ob das Funkgerät ausschliesslich zum Empfang kommerzieller Rundfunksender verwendet wird. Diese Amateurfunkanlage muss sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Amateurfunks erfüllen, um angeboten, in Verkehr gebracht oder betrieben werden zu dürfen.
Wenn Sie ein Gerät im Ausland kaufen, so gelten Sie als Importeur und sind Verantwortlich für die Konformität des importierten Gerätes und müssen mit Abklärungen beim Hersteller oder Ihrem Lieferanten sicherstellen, dass das Gerät den Vorschriften entspricht. Mehr Informationen finden Sie unter Kauf von Funkanlagen im Ausland für den Eigengebrauch .
Weitere Informationen zu den Amateurfunklizenzen und zur Anerkennung internationaler Amateurfunkprüfungen finden Sie in unserem Informationsblatt Amateurfunk .
Ich hoffe, dass Ihnen die Informationen dienen.
Weitere Informationen https://www.bakom.admin.ch/de/amateurfunk
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